AGB`S & Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
Bealance
Freiberufliche Sportlehrerin
Beate Dietel
Postanschrift:
Zwinger 18
74613 Öhringen
Kontakt:
Telefon: 0176 20612679
E-Mail: beate.dietel@bealance.de
keine Berufsrechtlichen Angaben
Hinweise zur Website
Urheberrechtliche Hinweise
Beate Dietel
Verantwortlich für journalistisch-redaktionelle Inhalte ist:
Beate Dietel
Information gemäß § 36 VSBG
Gemäß § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen) erklärt der Betreiber dieser Website:
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Informationen zu den Kursen:
Preise
Die Teilnahmegebühr an den Kursen von Bealance beträgt bei einer Laufzeit von 12 Monaten pauschal 49,-€ pro Monat. Zusätzlich wird ein Tarif für Ehepaare und ein Mutter-Kind-Tarif angeboten, der jeweils 70,-€ pro Monat beträgt.
10-er-Karten sind für eine Gebühr von 130,-€ erhältlich. Sie sind drei Monate gültig und nicht übertragbar.
Die Kursgebühren für die Aquakurse sind abhängig von deren Laufzeit. Erfragen Sie diese bitte bei Bealance.
Kündigung
Eine Kündigung der Mitgliedschaft muss spätestens 6 Wochen vor Laufzeitende erfolgen, ansonsten verlängert sich die Laufzeit um weitere 12 Monate. Für Altkunden gelten 3 Monate Kündigungsfrist. Bei Verträgen, die ab Mai 2022 abgeschlossen wurden, ist die Laufzeit auf 12 Monate bzw 6 Monate beschränkt und verlängert sich dann nur noch monatlich.
Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN („AGB“) DES BEALANCE Kursstudio´s
Diese AGB gelten für jegliche Nutzungen der Einrichtungen, Kurse und Angebote und Fortbildungen von Bealance unabhängig von dem Ort, der Zeit und der Art ihrer Durchführung, sofern sich nicht aus den jeweiligen Verträgen etwas anderes ergibt.
1.) Angebote von Bealance
1.1) Mitgliedschaftsverträge sind Nutzungsverträge mit vertraglich vereinbarter Laufzeit, die zum Ende vertraglichen Laufzeit kündbar sind und sich mangels Kündigung automatisch verlängern. Sie berechtigen das Mitglied gegen Zahlung eines monatlichen Mitgliedsbeitrages zur Nutzung des im Mitgliedschaftsvertrag näher definierten Angebotes von Bealance sowie der entsprechenden Angebote.
1.2) Mehrfachkarten/Blockkarten sind Nutzungsverträge, die den Erwerber zu maximal 10 Kursbesuchen innerhalb der gewählten Laufzeit (maximal 12 Monate) berechtigen. Eine Kündigung ist nicht möglich, ein Anspruch auf Rückerstattung – oder der Vergütung nicht genutzter Einheiten besteht nicht. Mehrfachkarten sind nicht übertragbar. Mehrfachkarten können auf Kundenwunsch mit einem Laufzeitverzicht kombiniert werden. Näheres regelt Ziffer 15.
1.3) Einzelangebote sind gesondert zu buchende und zu vergütende Leistungen, die nicht im allgemeinen Nutzungsangebot von Bealance enthalten sind (Massagen, Coachings u.a.). Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif. Das Nähere regeln jeweils diese AGB.
2.) Nutzungsberechtigung, Verwendungsrisiko, Vertragsabschluss und Buchung
2.1) Nutzungsberechtigter (nachfolgend „Nutzer“ oder „Vertragspartner“) ist ausschließlich die im Vertrag als Vertragspartner namentlich bezeichnete Person (bei Mitgliedschaftsverträgen auch „Mitglied“). Die Nutzungsberechtigung ist nicht übertragbar. Das Verwendungsrisiko für Nutzungsverträge gleich welcher Art liegt insofern alleine auf Seiten des Nutzers, d.h. die Rückgabe oder der Umtausch ist nicht möglich, soweit nicht Gründe im Verantwortungsbereich von Bealance die Nutzung für einen unzumutbar langen Zeitraum ausschließen. Dies gilt insbesondere beim Erwerb von Mehrfachkarten.
2.3) Die ausgehängte Hausordnung von Bealance ist zu beachten.
2.4) Gemäß §§ 145 ff. BGB kommen Verträge zwischen Bealance Yoga und dem/der Nutzerin durch Angebot und Annahme zu Stande. Sobald der/die Nutzerin sich zu den durch uns angebotenen Kursen, Workshops, Seminaren oder sonstigen Dienstleistungen (im Folgenden „Kursangebot“) anmeldet bzw. diese bucht, handelt es sich um ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines entsprechenden Vertrages im Sinne des § 145 BGB. Die Anmeldung/Buchung erfolgt primär über die Online-Buchungsplattform kursifant oder Bealance Online Shop oder in einigen Fällen auch in Form einer E-Mail, eines Briefes, eines Telefonats bzw. eines Anmeldeformulars im Studio. Sofern in bestimmten Fällen nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist der Nutzer/die Nutzerin an der Teilnahme an einem gebuchten Kursangebot ausschließlich dann berechtigt, wenn Ihr den zugehörigen Rechnungsbetrag vollständig entrichtet wurde. Bei Workshops und Events ist die vollständige Bezahlung Voraussetzung für die verbindliche Platzzusage.
3.) Beginn und Ende der Mitgliedschaftsverträge, Kündigung
3.1) Mitgliedschaftsverträge (§ 1 Abs. 1) werden nach konkreter Vereinbarung im Mitgliedschaftsvertrag nach Wahl des Vertragspartners für die Dauer von 3 oder 12 Monaten, oder 6 Monaten (Grundlaufzeit) geschlossen. Der erste Vertragsmonat der Grundlaufzeit beginnt mit dem im Nutzungsvertrag als Vertragsbeginn genannten Datum.
3.2) Die ordentliche Kündigung ist nur mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der Grundlaufzeit (1, 6 oder 12 Monate) möglich. Wird der Mitgliedschaftsvertrag nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat nach seiner Grundlaufzeit (auf unbestimmte Zeit) und kann beiderseits mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Verlängerungsperiode gekündigt werden.
3.3) Das beiderseitige allgemeine Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
3.4) Dem Mitglied steht daneben das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Vertragsmonats zu, sofern er/sie aufgrund eines ärztlichen Attestes eine dauerhafte irreversible Sportuntauglichkeit oder unter Vorlage einer Bescheinigung eines Einwohnermeldeamtes eine Verlegung seines / ihres Wohnsitzes an eine Adresse nachweisen kann, die von Bealance Öhringen mehr als 50 Kilometer entfernt liegt (besonderes außerordentliches Kündigungsrecht).
3.5) Für die Kündigung von offline geschlossenen Verträgen gilt: Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Kündigung muss Datum, Namen, Adresse, Kundennummer und Unterschrift enthalten, damit eine eindeutige Zuordnung möglich ist. Die Kündigungserklärung des Vertragspartners ist an das Büro von Bealance Y zu richten: Bealance, Zwinger 18, 74613 Öhringen. Die Kündigung kann auch per Email an folgende Adresse übermittelt werden: beate.dietel@bealance.de. Sofern die schriftliche Kündigung persönlich abgegeben wird muss der/die Vertragspartner*in sich dies schriftlich quittieren lassen und im Zweifel nachweisen können.
3.6) Ordentliche wie außerordentliche Kündigungen sind nicht rückwirkend möglich.
3.7) Bei Mehrfachkarten (§ 1 Abs. 2) besteht kein ordentliches oder außerordentliches Kündigungsrecht.
- Vorübergehendes Ruhen der Nutzungsberechtigung (Ruhezeit)
4.1) Eine Ruhezeit ist nach Vorlage eines ärztlichen Attestes oder eines ärztlichen Schwangerschaftsnachweises, oder eines Nachweises über die vorübergehende Verlegung des Wohnsitzes an eine Adresse, die von Bealance mehr als 50 Kilometer entfernt liegt, möglich. Die Ruhezeit beträgt mindestens einen vollen Vertragsmonat (bei Vorlage einer Bescheinigung über diesen Mindestzeitraum), maximal jedoch sechs volle Vertragsmonate.
4.2) Beginn und Dauer der Ruhezeit ist Bealance durch schriftliche Erklärung des Nutzers bekannt zu geben. Die Erklärung muss spätestens zu Beginn der Ruhezeit, ggf. unter Vorlage der erforderlichen Nachweise erfolgen. Die rückwirkende Erklärung der Ruhezeit ist ausnahmslos nicht möglich.
4.3) Während der Ruhezeit können die Einrichtungen, Kurse, Onlineklassen und Outdoor-Angebote von Bealance und seiner nicht genutzt werden. Die Vertragslaufzeit der Nutzungsberechtigung erhöht sich um die Anzahl der Monate der beanspruchten Ruhemonate. Eine Kündigung zu Beginn und während der Ruhezeit ist nicht möglich.
- Kursbelegung, Voranmeldung, Kursbeginn, Änderung des Kursangebotes bzw. der Öffnungszeiten, vorübergehende Schließung
5.1) Bealance ist berechtigt, die maximale Anzahl der Kursteilnehmer (Kursbelegung) je nach Kurs allgemein oder im Einzelfall festzulegen und zu begrenzen, wenn dies aus zwingenden organisatorischen, pandemiebedingten oder räumlichen Gründen im Interesse der Teilnehmer erforderlich ist. Eine Begrenzung wird auf der Website www.bealance.de oder/und durch Aushang bekannt gemacht oder im Einzelfall durch den Kursleiter bestimmt.
5.2) Bealance ist im Rahmen des Absatzes 4) insbesondere berechtigt, die Nutzung das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten vorübergehend zu ändern, davon abzuweichen oder ganz ausfallen zu lassen, sofern dies wegen Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten oder dringender organisatorischer Gründen oder höherer Gewalt (z.B. Demonstrationen, Straßensperren, Sturm, Feuer, starker Regen/Schneefall) notwendig wird. Gleiches gilt für die vorübergehende Einstellung des Angebotes wegen Instandhaltungsarbeiten, die einen Zeitraum von 2 Wochen pro Kalenderjahr nicht übersteigen dürfen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, aufgrund einer solcher vorgenannten vertretbaren Änderung oder eines solchen Ausfalls des Kursangebotes, der zeitlichen oder örtlichen Lage der einzelnen Kurse und Angebote oder der allgemeinen Öffnungszeiten das Vertragsverhältnis zu kündigen oder eine Reduzierung des Nutzungsgebühren zu verlangen.
Das Bealance Studio ist 3 Wochen im Jahr komplett geschlossen. 2 Wochen im August und eine Woche im Dezember oder Januar.
- Nutzungsgebühren, Fälligkeit, Umsatzsteuer
6.1) Die Nutzungsgebühren decken die Nutzung sämtlicher Kurse im Rahmen des vereinbarten Nutzungsvertrages ab. Ausgenommen sind Workshops, Reisen und Angebote, die durch deutlichen Hinweis als gesondert entgeltpflichtig gekennzeichnet werden.
6.2) Präventionskurse: Die Möglichkeiten der Bezuschussung der verschiedenen Krankenkassen sind unterschiedlich. Die Rahmenbedingungen hierfür regelt der „Leitfaden Prävention“ der GKV. Die von Bealance als solche angebotenen „Präventionskurse“ erfüllen bei gesonderter Bezahlung die allgemeinen Voraussetzungen der Bezuschussungsfähigkeit durch die Krankenkassen. Es obliegt dem Vertragspartner, sich vor Kursbelegung zu informieren, ob – und unter welchen Bedingungen seine Krankenkasse den gewünschten Kurs bezuschusst. Bealance übernimmt insofern keinerlei Haftung. Den Nachweis gegenüber der Krankenkasse über seine Teilnahme erbringt der Teilnehmer selbst. Für das Ausstellen einer gesonderten Bescheinigung berechnen wir eine Servicegebühr von 10€.
6.3) Mitgliedschaftsbeiträge sind durch Teilnahme am SEPA Lastschriftverfahren zu zahlen. Der Vertragspartner ermächtigt das Bealance Kursstudio für die Dauer der Mitgliedschaft, die Aufnahmegebühr und die vereinbarten Mitgliedschaftsbeiträge von einem Bankkonto einzuziehen bzw. eine solche Einzugsermächtigung des Kontoinhabers zur Verfügung zu stellen. Änderungen der Kontoverbindung sind Bealance unverzüglich, schriftlich mitzuteilen. Die Berechtigung zum Widerruf einzelner Abbuchungen bleibt unberührt. Der Abbuchungszeitpunkt der Mitgliedschaftsbeiträge wird von Bealance festgelegt. Die Einzugsermächtigung ist für die Dauer des Vertragsverhältnisses zu erteilen und kann nur bei nicht-vertragsgemäßen Abbuchungen entzogen werden. Dieser Vorgang muss schriftlich gegenüber Bealance mitgeteilt werden.
6.4) Bealance ist berechtigt, die Preise für die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote unter Beachtung von § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu ändern. Eine solche Preisänderung wird nur wirksam, wenn sie mindestens drei volle Kalendermonate durch allgemein zugänglichen und deutlich sichtbaren Aushang in den Räumlichkeiten von Bealance oder schriftlicher Information der betreffenden Kunden mit betragsmäßiger Benennung der neuen Preise angekündigt wird. Der Aushang ersetzt die Erklärung nach § 315 Absatz 2 BGB. Dem Vertragspartner steht ein einmaliges Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der angekündigten Preisänderung zu; § 3 Absatz 5 gilt entsprechend.
6.5) Im Fall einer nicht eingelösten oder zurück gereichten Lastschrift kann der Bealance oder der DienstleisterI eine Kosten-, Aufwands- und Bearbeitungspauschale verlangen. Gleiches gilt für die Einleitung eines Inkassoverfahrens. Es steht der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden. Es gelten die Gebühren des Dienstleisters. Diese stellt Bealance auf Anfrage zur Verfügung.
- Haftung
7.1) Bealance haftet für etwaige Schäden insoweit, als (a) Bealance, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; Die Haftung von Bealance in Fällen grober Fahrlässigkeit ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; (b) schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen; (c) sonstige zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften eine Haftung vorsehen.
7.2) Darüber hinaus haftet Bealance , auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt, auch für solche Schäden, die Bealance oder ihre Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht schuldhaft verursacht haben.
7.3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
7.4) Die Nutzung der Einrichtungen, Kurse und Angebote erfolgt im Übrigen auf eigene Gefahr der Nutzer. Für die von Nutzern mitgebrachten Gegenstände, insbesondere für Wertgegenstände und Garderobe, übernimmt Bealance keine Haftung.
- Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Die Aufrechnung gegen Ansprüche von Bealance ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Gleiches gilt für die Wahrnehmung eines Zurückbehaltungsrechtes bei Verpflichtungen gegenüber Bealance.
- Schadenspauschalen bei Verlust von Eigentum von Bealance
Für den Verlust eines Spind Schlüssels ist vom Nutzer eine Kosten-, Aufwands- und Bearbeitungspauschale von insgesamt EUR 50,00 zu entrichten.
- Änderung der persönlichen Verhältnisse sowie Name und Adresse des Nutzers
Der Nutzer/die Nutzerin verpflichtet sich, sämtliche Änderung seiner/ihrer persönlichen Verhältnisse, die für Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses von erkennbarer Bedeutung sein können, Bealance Institut unverzüglich schriftlich oder in Textform mitzuteilen.
- Datenschutzbestimmungen
Der Nutzer/die Nutzerin wird nach § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hin-gewiesen, dass seine/ihre personenbezogenen Daten zu Bearbeitungszwecken von Bealance elektronisch gespeichert und verwaltet werden. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden beachtet. Der Nutzer/die Nutzerin erklärt sich in diesem Umfang mit der elektronischen Nutzung und Bearbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Er/sie willigt ein, von Bealance per E-Mail, Telefon und den Postweg über Neuigkeiten informiert zu werden. Sollte dies nicht gewünscht sein, bitte streichen. Die Weitergabe personenbezogener Daten an sonstige Dritte ist ohne besondere Einverständniserklärung des Betroffenen unzulässig. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe an Zahlungsdienstleister zum Zwecke der Abrechnung, der Forderungsübergabe oder des Inkassos. Ausgenommen ist ebenso die Weitergabe an Dienstleister die für die Buchung von Leistungen über Web/App oder sonstige Wege verantwortlich sind. Ebenso diejenigen, die für den Versand von Infopost oder Newslettern zuständig sind.
- Besonderheiten bei der Buchung von Einzelangeboten
Wird das gebuchte Einzelangebot (§ 1 Abs. 3) durch den Nutzer ohne vorherige Absage nicht wahrgenommen oder sagt der Nutzer dieses weniger als 24 Stunden vor Beginn der Leistung ab, so ist Bealance berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Gebühr für gebuchte Leistung zu verlangen. Dem Nutzer steht der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als diese Pauschale.
- Mehrfachkarten
15.1) Mehrfachkarten erlauben es mir innerhalb von 12 Monaten die vertraglich vereinbarten Nutzungskontingente zu verbrauchen. Nicht genutzte Kontingente verfallen am Ende der Laufzeit.
15.2) Bealance bietet an, für einen expliziten Laufzeitverzicht (Pace Option), einen Rabatt auf die Mehrfachkarte zu gewähren. Die Höhe des Rabatts regelt die Preisliste. Mir ist bewusst, dass ich durch den eingeräumten Rabatt die Nutzungsdauer auf die von mir gewählte Laufzeit reduziere. Ein Anspruch auf die Nutzung in voller Laufzeit besteht anschließend nicht mehr.
15.3) Nutze ich die Möglichkeit des Laufzeitverzichts, erhalte ich die Möglichkeit, die Laufzeit der Mehrfachkarte gegen Entrichtung einer Gebühr um 3 Monate zu erhöhen. Die Gebühr beträgt 35 €. Die laufzeitreduzierte Karte kann beliebig oft gegen die jeweilige Entrichtung der Gebühr verlängert werden. Jedoch maximal bis zu einer Gesamtnutzungsdauer von 36 Monaten. Die Gebühr wird für jede Verlängerung separat fällig. Der Antrag auf Verlängerung muss schriftlich erklärt werden. Der Antrag muss während der ursprünglichen Gültigkeit der laufzeitreduzierten Karte gestellt werden. Trifft der Antrag nach Ende der Laufzeit ein, ist eine Bearbeitung nicht mehr möglich. Gegebenenfalls vorhandene Kontingente verfallen. Das Nutzungsrisiko liegt beim Nutzer der Mehrfachkarte.
- Anteilige Mitgliedsbeiträge
Der Einzug der Mitgliedsbeiträge erfolgt innerhalb einiger Tage nach dem Tag im Monat, an dem der Vertrag abgeschlossen worden ist. Bealance behält sich vor, das Datum des Einzuges zu verändern. Dies kann ohne gesonderte vorherige Ankündigung erfolgen.
- Zahlungsverzug
Ist ein Kunde gegenüber Bealance im Zahlungsverzug, kann dieser die vertraglich definierten Leistungen erst nach vollständiger Begleichung der offenen Forderungen wieder in Anspruch nehmen. Ein Anspruch auf Zutritt zum Studio besteht bis dahin nicht. Ist ein Kunde mit zwei Raten im Zahlungsverzug werden automatisch die folgenden Raten bis zum Ende des Vertragsverhältnisses sofort fällig. Bei Verträgen die sich innerhalb der Grundlaufzeit befinden betrifft dies die Beiträge bis zum Ende der Grundlaufzeit. Bei Verträgen außerhalb der Grundlaufzeit, die Beiträge bis zum Ende der Verlängerungsperiode.
- Nebenabreden, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Vereinbarung
19.1) Mündliche Nebenabreden zu dem Nutzungsvertrag sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform.
19.2) Im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Nutzungsverhältnis, seinem Zustandekommen oder seiner Beendigung Öhringen vereinbart.
19.3) Für den Fall, dass der Vertragspartner nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt einer zu erhebenden Klage nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Öhringen vereinbart.
19.4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Nutzungsvertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. An Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen gelten solche durchführbare Regelungen als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommen. Gleiches gilt für solche regelungsbedürftigen Aspekte, die durch den Nutzungsvertrag weder ausdrücklich noch konkludent geregelt wurden.
Die AGBs werden mit der Mitgliedschaft, der optionalen 10-er-Karte und automatisch mit jeder Teilnahme am Unterricht akzeptiert.
Nutzungsrecht
Der/die Kurs-TeilnehmerInnen können den Kursraum, die Umkleideräume und die Toiletten benutzen, sofern sie die Voraussetzungen für die Kursteilnahme erfüllen. Der Kursraum darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Rauchen in den Räumen ist verboten. Die Hausordnung ist einzuhalten.
Teilnahmevoraussetzungen
Der/die Kurs-TeilnehmerInnen erklären verbindlich, dass er/sie physisch gesund und psychisch stabil, sowie den körperlichen und geistigen Anforderungen gewachsen sind. Die angebotenen Kurse verstehen sich nicht als Therapie- oder Heilungsprogramm. Sie ersetzen in keiner Weise eine ärztliche Versorgung oder Verordnung von Medikamenten. Im Zweifelsfall ist der Arzt zu konsultieren. Sollte ein Arzt oder Therapeut den Kurs empfohlen haben, ist der Trainer vor Beginn des Kurses darüber zu informieren. Sollte der/die TeilnehmerInnen an chronischen Erkrankungen, Erkrankungen des Bewegungsapparates oder des Herz-/Kreislaufsystems leiden die das Bealance-Training beeinträchtigen könnten, oder schwanger sein, erfolgt die Teilnahme auf eigenes Risiko. Der Trainer ist dennoch im eigenen Interesse zu Beginn der Stunde darüber zu informieren. Eine Kursteilnahme bei ansteckenden Krankheiten ist untersagt.
Kursbelegung – Änderung des Kursangebots vorbehalten
Die maximale Zahl der Teilnehmer liegt bei 28. Der Trainer kann eine abweichende Zahl festlegen. Sollte ein Trainer verhindert sein, versucht Bealance Ersatz zu finden. Gelingt dies nicht, so fällt der Kurs aus und der/die TeilnehmerInnen haben keinen Anspruch auf Auslagenersatz (z. B. Kostenerstattung für Babysitter o. ä.)
Die Mindestteilnehmerzahl für einen Kurs sind 3 TeilnehmerInnen. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, fällt der Kurs aus. Einen Anspruch auf Auslagenersatz entsteht nicht.
An drei Wochen im Jahr finden keine Kurse statt.
Haftung
Die Nutzung der Einrichtung und Kurse erfolgt auf eigene Gefahr. Bealance haftet nicht bei Unfällen und Gesundheitsbeeinträchtigungen bzw. daraus resultierenden körperlichen Schäden. Für Wertgegenstände, Kleidung und andere mitgebrachte Gegenstände übernimmt Bealance keine Haftung.
Salvatorische Klausel
Sollten aus irgendeinem Grunde eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser AGB's unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Haftungsausschuss und Datenschutz
1. Inhalt des Onlineangebotes
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
2. Verweise und Links
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten, die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat der Autor keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.
3. Urheber- und Kennzeichenrecht
Alle Rechte vorbehalten. Alle Texte, Bilder, Illustrationen, Dokumente und Dateien unterliegen dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums. Sie dürfen weder für Handelszwecke oder zur Weitergabe kopiert, noch verändert und auf anderen Websites verwendet werden. Einige Arbeitsbeispiele enthalten auch Bilder, die dem Urheberrecht derjenigen unterliegen, die diese zur Verfügung gestellt haben. Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Ton- und Videodokumente und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Ton- und Videodokumente und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Grafiken, Ton- und Videodokumente und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluß zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind.
4. Datenschutz
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist - soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet.
5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Die hier angegebenen Kontaktdaten sind ausschließlich zur Kontaktaufnahme bezüglich rechtlicher und inhaltlicher Themen gedacht. Einer Aufnahme in Verzeichnisse und Datenbanken wird ausdrücklich widersprochen. Die Nutzung dieser Kontaktdaten für gewerbliche und werbende Zwecke wird kostenpflichtig angezeigt.
Nutzungsrechte Bilder facebook
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Grundsätzlich muss immer vor der Verwendung der Bilder eine Nutzungserlaubnis erfragt werden!
Es gibt jedoch folgende Ausnahmen:
Was ist erlaubt:
das Teilen der Bilder auf Facebook mittels des „Teilen”-Buttons (so bleibt immer der Link zu meinem Profil erhalten).
Was ist ohne schriftliche Nutzungserlaubnis nicht erlaubt:
- die kommerzielle Nutzung der Bilder
- das Downloaden und Abspeichern der Bilder zu kommerziellen Zwecken (beispielsweise für Webseiten, Flyer, Postkarten, Plakate, Banner, Visitenkarten, Facebookevents, etc.)
- die Verwendung in Werbung für beispielsweise Veranstaltungen, Kursen, Retreats, Workshops etc.****
AGB - Bealance Pilates Basic-Matwork Trainer
incl. Kennenlernen von Yoga Nidra
VEREINBARUNG & ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
I) Grundlegende Bestimmungen
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Ausbildungen bzw. einzelnen Modulen hieraus, die mit Bealance per schriftlicher Anmeldung oder online geschlossen werden. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.
Teilnehmende:r im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer:in ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
II) Zustandekommen des Vertrags
Gegenstand des Vertrags ist die Durchführung von Ausbildungs-Kursen.
Der Vertrag kommt zustande, indem die Teilnehmerin sich per Email anmeldet oder sich über den Bealance online Shop anmeldet. Die Person wird ausführlich über die Inhalte und Termine informiert.
Die Abwicklung der Buchung, die Bestätigung und die Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss erforderlichen Informationen erfolgt in jedem Fall per Email. Dies geschieht teilweise automatisiert. Es ist sicherzustellen, dass die im Vertrag angegebene oder im Buchungssystem hinterlegte Email-Adresse zutreffend ist, der Empfang von Emails technisch sichergestellt und nicht durch Spam-Filter oder ein überfülltes Postfach verhindert wird.
1.) Ausbildungsangebot, Zeiteinheiten
Unsere Ausbildung ist auf 5 Module aufgeteilt. Es wird das theoretische und praktische Fachwissen ebenso vermittelt wie die Fähigkeit der methodisch didaktischen Gestaltung des Unterrichtens.
Die Pilates-Ausbildung wird besonders exklusiv durch das zusätzliche Kennenlernen und Erspüren des Yoga Nidra.
Das Yoga Nidra kann für die Praxis verwendet werden und ist gleichzeitig ein absolutes Entspannungshighlight in den Seminareinheiten.
In unserer Basic Ausbildung wird das praxisnahe Pilates vermittelt. Es wird die Lehre von Josef H. Pilates mit allen seinen wichtigen Leitsätzen und Pilatesprinzipien als Grundlage verwendet. In der Theorie und Praxis werden die Ausführungen, Korrekturen und das präzise Arbeiten umgesetzt. Intensives Praxistraining und ausführliche Übungseinheiten werden mit dem Selbstwahrnehmungstraining abgerundet und ist somit direkt umsetzbar in den eigenen Unterrichtsstunden.
Mit dem Üben in Lerngruppen und Homeworks werden unter anderem Lehrproben ausgearbeitet und für die abschließende Prüfung in Modul 5 ausführlich vorbereitet.
Voraussetzung: keine Vorkenntnisse erforderlich
Ausbildungszeitraum: ca. 6 Monate
Ausbildungsdaten: 5 Module
Je Samstag und Sonntag 10 – 18 Uhr, 14 Unterrichtseinheiten (60 Minpro UE) + Homeworks,
incl. Prüfungsabnahme in Modul 5, insgesamt 70 Stunden plus Homework.
28./29.9. 2024 Modul 1
12./13.10. 2024 Modul 2
23./24.11. 2024 Modul 3
11/12.1. 2025 Modul 4
1/2.2. 2025 Modul 5, Prüfung
Online! Nach Absprache möglich!
Ausbildungsort: Bealance Studio, Steinsfeldle 2, 74613 Öhringen
Kosten:
Phase 1 “Early Bird” bis 15.08.24, 990 Euro
Phase 2 bis 15.09.24, 1090 Euro
Phase 3 bis zum Beginn der Ausbildung: 1190 Euro
Inklusive MWST, Script und Arbeitsmaterial.
Unsere Ausbilder: Heike Preuninger; staatl. geprüfte Physiotherapeutin, staatlich anerkannte Sport- und Gymnastiklehrerin, Sporttherapeutin, Manualtherapeutin, Pilateslehrerin, Referentin beim Schwäbischen Turnerbund und dem Volkshochschulverband Baden Württemberg.
Beate Dietel; staatl. anerkannte Sport- und Gymnastiklehrerin,
Sporttherapeutin, Yogalehrerin, Diplom Ausbilderin,
Body-Mind-Heart Coach, Reha-Trainerin
Infotermin und Kennenlernen ist generell möglich.
Anmeldung unter: beate.dietel@bealance.de oder 017620612679!
Stornierungen:
Ab 3 Wochen vor Ausbildungsbeginn fallen 50 % der Gebühr an.
Ab 2 Wochen vor Ausbildungsbeginn fallen 75 % der Gebühr an.
Ab 1 Woche vor Ausbildungsbeginn fallen 90 % der Gebühr an.
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2.) Ausbildungsverlauf, Prüfung, Anwesenheit
2.1. Die reguläre Pilatesbasisausbildung erstreckt sich über einen Zeitraum von ca. 6 Monaten und umfasst jeweils 70h (Immersion) + 30h (Lehrertraining).
2.2. Die Verteilung des Unterrichtsinhaltes auf die genannten Themenbereiche steht im sachgerechten Ermessen von Bealance. Bealance steht es daher frei, innerhalb der genannten Themenbereiche entsprechend der konzeptionellen Ausrichtung Schwerpunkte zu setzen.
2.3. Die Pilatesbasisausbildung schließt mit einer praktischen sowie einer schriftlichen Abschlussprüfung von einer Zeitdauer von jeweils 1 Stunde ab, die in Block 5 bzw. am vorletzten und letzten Unterrichtstag der Pilatesbasisausbildung abgehalten wird. Die Teilnahme an den beiden Abschlussprüfungen ist freigestellt, jedoch Voraussetzung für die Erteilung der Ausbildungsbescheinigung (100h Pilatestrainer Zertifikat von Bealance ).
3.) Leistungen, Leistungserbringung und Teilnahmequote
3.1. Allgemeine Leistungen, welche dem Teilnehmer einer Ausbildung mindestens zur Verfügung gestellt werden:
Der Teilnehmer erhält eine qualifizierte Pilatestrainerausbildung über den jeweiligen Umfang von 100h
Dem Teilnehmer stehen die folgenden Leistungen zu:
kostenloses Skript
Betreuung durch Heike und Beate
Die Teilnehmenden erhalten für die gebuchten Module je nach Zahlart eine oder mehrere Rechnungen.
3.2. Zertifikatsausstellungen
Nach erfolgreichem Abschluss der 100h Pilatestrainer-Ausbildung (erfolgreich absolvierte, praktische als auch schriftliche Abschlussprüfung) erhält der Teilnehmer ein Zertifikat, welches ihm die erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildung bescheinigt. Voraussetzung hierfür ist, dass sämtliche Grundlagen innerhalb dieser AGB erfüllt sind: Teilnahme an mindestens 80% der jeweiligen Unterrichtseinheiten und vollständige Bezahlung (aller Raten).
Das Name auf dem Zertifikat wird so geschrieben wie in der Anmeldung angegeben. Namensänderungen müssen bis 14 Tage vor Zertifikatsausgabe angegeben werden. Bei Verlust eines Zertifikats bzw. bei nachträglicher Namensänderung kann eine Neu-Austellung gegen eine Gebühr von 35,90 € erfolgen.
4.) Ort der Ausbildung
Bealance, Steinsfeldle 2, 74613 Öhringen
5.) Dozenten und Gesamtverantwortung
5.1. Dozenten der Pilatestrainer Ausbildung sind Heike Preuninger und Beate Dietel
Es steht im Ermessen von Bealance, Teile des Ausbildungsprogramms durch entsprechend qualifizierte externe Dozenten durchführen zu lassen.
5.2. Die fachliche Verantwortung und Gesamtleitung der Yogalehrerbasisausbildung verbleibt in jedem Fall bei Bealance.
6.) Haftung
6.1. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung bzw. durch Zustandekommen des Vertrags durch Online-Anmeldung oder schriftliche Anmeldung über Email erklären die Teilnehmenden, aufgrund persönlicher aktiver Erfahrung in der Ausübung von Pilates hinreichend über die körperlichen Anforderungen an einer Pilates-Ausbildung informiert zu sein. Die Teilnehmenden bestätigen, über die dafür erforderliche körperliche Fitness und Gesundheit zu verfügen.
6.2. Die Teilnahme an den Modulen erfolgt auf eigene Gefahr. Bealance haftet für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit entstehen, lediglich im Fall grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes; die Haftung für einfache Fahrlässigkeit wird insoweit ausgeschlossen.
6.3. Bealance haftet nicht für Gegenstände der Teilnehmenden, die im Rahmen von Präsenzausbildungen verloren oder beschädigt werden.
7.) Versäumnis von Kurseinheiten, Abbruch einer Ausbildung
7.1. Ist der Teilnehmer an der vorübergehenden Teilnahme an einer Ausbildung/ bzw. eines Ausbildungsmoduls gehindert, können nicht vollständig abgeschlossene Kurseinheiten, in Absprache mit Bealance, in den folgenden Ausbildungen nachgeholt werden. Eine Erstattung anteiliger Kosten für die versäumte Unterrichtszeit findet nicht statt. Der Wunsch nach Umbuchung muss schriftlich erfolgen . Im Einzelnen regelt sich dies wie folgt:
7.2. Spezifikationen bei Versäumnis/ Umbuchung/ Abbruch in der der 100h Grundausbildung:
a) Ist bei Anmeldung bekannt, dass eine Verhinderung an einzelnen Tagen oder einem Gesamtblock vorliegt, kann bis 14 Tage vor Ausbildungsbeginn verbindlich angegeben werden, bei welchem Teacher Training/Ort diese Fehlzeiten innerhalb von 12 Monaten nachgeholt werden möchte. Eine Gebühr fällt in diesem Fall nicht an.
b) Ist der/die TeilnehmerIn im Falle von Krankheit, Risikoschwangerschaft oder Verletzung, ärztlich attestiert, an der vorübergehenden Teilnahme an einzelnen Stunden, Tagen oder einem Ausbildungsmodul gehindert, können nicht vollständig abgeschlossene Kurseinheiten, in Absprache mit Bealance , in den folgenden Ausbildungen nachgeholt werden. Die Umbuchung muss innerhalb von maximal 12 Monaten geschehen. Bei Vorliegen einer längeren Krankheit oder Verletzung kann diese Frist auf bis zu 36 Monate verlängert werden. Es fallen keine Gebühren an, sofern der/die Teilnehmerin die Ersatz-Wunschtermine selber benennt.
Ist der/die TeilnehmerIn aus sonstigen Gründen verhindert, an einzelnen Stunden oder einzelnen Tagen eines Blockes teilzunehmen können nicht vollständig abgeschlossene Kurseinheiten, in Absprache mit Bealance , in den folgenden Ausbildungen – jeweils vollständig – nachgeholt werden. Die Umbuchung muss innerhalb von maximal 12 Monaten geschehen. Es fallen keine Gebühren an, sofern der/die Teilnehmerin die Ersatz-Wunschtermine selber benennt.
Ist der/die Teilnehmerin aus sonstigen Gründen an einem Block vollständig verhindert, dann kann der gesamte Block in Absprache mit Bealance vollständig nachgeholt werden. Die Umbuchung muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen. Es fällt eine Umbuchungsgebühr von 59,90€ (pro versäumten Block) an.
c) Ist der/die TeilnehmerIn im Falle von Krankheit, Risikoschwangerschaft oder Verletzung, ärztlich attestiert daran gehindert, die gebuchte Ausbildung zu Ende zu bringen, dann kann diese abgebrochen. Bei Vorliegen einer längeren Krankheit oder Verletzung kann diese Frist auf bis zu 36 Monate verlängert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass es in der gewählten Folgeausbildung freie Plätze gibt. Da in diesem Fall der Platz der gebuchten Ausbildung nicht neu besetzt werden kann und auch in der Folgeausbildung ein Vollzahler-Platz belegt wird, fällt hier eine Gebühr von 199,90€ an.
d) Bricht der Kursteilnehmer eine Ausbildung nach deren Beginn komplett ab, findet eine Erstattung der verbleibenden anteiligen Kosten auch bei Vorlage eines ärztlichen Attestes nicht statt.
e) Wünscht ein(e) TeilnehmerIn die Prüfung in der von ihm/ihr gebuchten Ausbildung zu verschieben oder muss die Prüfung aufgrund von Nichtbestehen wiederholt werden fällt eine Prüfungsgebühr von 149,90€ an.
8.) Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn
8.1. Nach Vertragsabschluss kann der/die Teilnehmende jederzeit ohne Angabe von Gründen von dem Vertrag zurücktreten. Eine Rücktrittserklärung muss schriftlich erklärt werden: Bealance, Zwinger 18, 74613 Öhringen oder beate.dietel@bealance.de
8.2. Widerrufsrecht bei Online abgeschlossenen Verträgen: Bei einer Rücktrittserklärung und deren Zugang bis spätestens 14 Tage nach Abschluss des Online Vertrags wird der/die Teilnehmende zu 100% von den Kosten befreit (Widerrufsrecht).
Bei einer Rücktrittserklärung und deren Zugang bis spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird der/die Teilnehmende von der Zahlung der Kursgebühren zu 50% befreit.
Bei einer Rücktrittserklärung und deren Zugang bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird der/die Teilnehmende von der Zahlung der Kursgebühren zu 75% befreit.
Bei einer Rücktrittserklärung und deren Zugang bis spätestens 1 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird der/die Teilnehmende von der Zahlung der Kursgebühren zu 90% befreit.
Bei einer Rücktrittserklärung, die weniger als 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt, kann ausnahmslos keine Befreiung der Kosten mehr erfolgen. Auch nicht bei Vorlage eines Attests. Bei Verhinderung besteht die Möglichkeit einer Umbuchung (siehe Ziffer 7.3.)
8.3. Die Fälligkeiten der Zahlungen bleiben – soweit fortbestehend – vom Rücktritt unberührt.
9.) Teilnahmevoraussetzungen und -gebühren
9.1. Die Teilnahme ist erst dann garantiert, wenn die Kursgebühr für die gebuchten Einheiten beglichen oder ein Ratenzahlungsplan vereinbart worden ist.
9.2. Sind die Gebühren bis zum Abschluss der Veranstaltung nicht vollständig beglichen, kann dem Teilnehmenden kein Zertifikat ausgehändigt werden.
10.) Zahlungsverzug
10.1. Trifft eine Zahlung nicht wie im Punkt Teilnahmegebühren beschrieben ein, entsteht Zahlungsverzug.
10.2. Tritt der Zahlungsverzug bei Ratenzahlung mehr als einmal ein, wird der restliche Betrag als Einmalzahlung sofort fällig.
Der Zahlungsverzug wird mit Zinsen i.H.v. 5% ab Fälligkeitsdatum sowie Mahngebühren i.H.v. 15€ pro Mahnung berechnet. Für jede Rücklastschrift werden Bearbeitungsgebühren von 20€ berechnet.
11.) Stornierung und Überbuchung
11.1. Eine Stornierungsbenachrichtigung erfolgt per E-Mail an die im Vertrag hinterlegte E-Mailadresse oder wahlweise an die Postanschrift. Bealance behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen, die Ausbildungsmodule zeitlich zu verschieben oder abzusagen. Ansprüche hieraus werden ausgeschlossen. Ebenso behält sich Bealance vor, die Ausbildungsvereinbarung bis 7 Tage vor Beginn des Moduls zu stornieren, wenn die gewünschte Ausbildung zwischenzeitlich ausgebucht sein sollte. Wird eine Veranstaltung nicht oder weniger als 50% durchgeführt, erstattet Bealance den Teilnehmenden die Kursgebühr zurück. Die Umbuchung auf einen Ersatztermin erfolgt kostenfrei.
11.2. Für Aufwendungen über eine Zurückerstattung des Veranstaltungspreises hinaus (wie z.B. Flug- oder Hotelkosten) haftet der Anbieter nur im Falle von
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seinerseits, nicht aber, wenn die Absage der Veranstaltung außerhalb der Einflussmöglichkeiten des Anbieters (z.B. im
Falle von Krankheit des/der Dozent:in, einer Pandemie sowie im Falle höherer Gewalt) liegt. In solch einem Falle, ist der Anbieter berechtigt, einen
adäquaten Ersatztermin zu bestimmen oder den Kurs online durchzuführen.
12.) Urheberrecht
12.1. Die Teilnehmer geben Bealance durch Unterschrift der Pilatestrainerausbildungs ihr Einverständnis, dass Foto- oder Filmaufnahmen, die während den Kursen gemacht werden, ohne Vergütung, und zeitlich sowie räumlich unbegrenzt, in audiovisuellen Medien bzw. Printmedien genutzt werden dürfen. Die Teilnehmer erwerben keinerlei Recht an der Nutzung von Schutzrechten, Bildrechte, Kursbezeichnungen oder Werbemitteln für den jeweiligen Kurs.
12.2. Es wird darauf hingewiesen, dass das Urheberrecht sämtlicher Skripte, Ausschreibungen und Veröffentlichungen bei Balance Yoga liegt und deren weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte untersagt ist bzw. ausdrücklich der schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung von Balance Yoga bedarf. Zuwiderhandlungen werden in jedem Einzelfall mit einer Konventionalstrafe von € 6.000,- geahndet. Weiterreichende Schadenersatzansprüche werden hierdurch nicht berührt.
13.) Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bealance , die Bestandteil dieses Vertrages werden. Regelungen dieser Vereinbarung gehen im Zweifel Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
14.) Nebenabreden, Schriftform, Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort, salvatorische Vereinbarung
14.1. Mündliche Nebenabreden zu dieser Ausbildungsvereinbarung sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform. Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
14.2. Im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Nutzungsverhältnis, seinem Zustandekommen oder seiner Beendigung Öhringen vereinbart.
14.3. Für den Fall, dass der/die Vertragspartner:in nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt einer zu erhebenden Klage nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Öhringen vereinbart.
Bestimmungen des UN-Kaufrechts (United Nations Convention in Contracts for international Sale of Goods) finden ausdrücklich keine Anwendung.
14.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung einschließlich der ergänzend geltenden Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. An Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen gelten solche durchführbaren Regelungen als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommen. Gleiches gilt für solche regelungsbedürftigen Aspekte, die durch diese Vereinbarung oder die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen weder ausdrücklich noch konkludent geregelt wurden.